Pflichtangaben gem. Teledienstgesetzes
Die Änderung des Teledienstgesetzes vom 21.12.2001 verpflichtet Ärzte auf ihrer Homepage folgende Pflichtangaben zu machen:
Gültig ist die Berufsordnung der Ärztekammer - Bremen
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung - Bremen
Zuständige Ärztekammer - Bremen
Die Berufsbezeichnung Arzt und Promotion zum Dr. der Medizin sowie Facharztanerkennung wurden Dr. Woynar in Deutschland verliehen.
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Praxis Dr. med. Wolfgang Woynar wünscht Ihnen noch viel Spaß im Web!